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WOHNTREND: HEIZEN MIT HOLZ

SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM EIGENEN OFEN

Sie wohnen im Eigenheim oder zur Miete und möchten einen Kaminofen nachträglich aufstellen. In den meisten Fällen ist das ohne Probleme möglich. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger nach den Voraussetzungen und klären Sie folgende Punkte:

Wo soll der Kaminofen stehen?
Soll nur ein Raum oder sollen mehrere Räume beheizt werden?
Kommt ein Ofen mit Wärmetauscher in Frage?
Gibt es bereits einen Schornstein im Haus?


Nach diesen Fragen richtet sich die weitere Planung, ggf. müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

Checkliste ansehen

VORHER INFORMIEREN: ZULASSUNGEN UND VERORDNUNGEN

Wichtig ist, dass Feuerstätte und Baustoffe für den deutschen Markt zugelassen sind. Für den Kaminofen bedeutet das: Er muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen und bestimmte Grenzwerte einhalten. Entsprechende Informationen zu den einzelnen Ofenmodellen sollten beim Hersteller und Händler vorliegen. Erfüllt die neue Feuerstätte die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 nach 1. BImSchV? Damit sind die Anforderungen an geltendes Immissionsrecht erfüllt.

Da der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den angeschlossenen Kaminofen vor der ersten Nutzung überprüfen und die sichere Benutzbarkeit bescheinigen muss, empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgespräch über notwendige Zulassungen, Bescheinigungen und Voraussetzungen. Eventuell anfallende Arbeiten und Kosten rund um den Kaminofen lassen sich dadurch besser einschätzen.

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden

SCHORNSTEIN: MEHRFACHBELEGUNG MÖGLICH?

Wie umfangreich die Investition ausfällt, hängt auch vom Schornstein ab. Verfügt das Haus bereits über einen Schornstein, ist der Anschluss eines Kaminofens oft möglich. Entscheidend sind Durchmesser, Länge und die aktuelle Nutzung des Schornsteins.

Ist bereits eine Feuerstätte angeschlossen? Der Schornsteinfeger gibt Auskunft darüber, ob eine Mehrfachbelegung zulässig ist und welche Alternativen zur Verfügung stehen. So kann für den Kaminofen nachträglich eine Abgasanlage (meistens aus Edelstahl) an der Gebäudeaußenwand errichtet werden.

Wichtig: Feuerstätten mit Gebläse benötigen einen eigenen Schornstein, sofern eine Mehrfachbelegung nicht durch eine besondere Sicherheitsvorrichtungen möglich ist.

BRANDSCHUTZ: AUF ABSTÄNDE ACHTEN

Grundsätzlich dürfen keine brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe des Ofens und Ofenrohrs verarbeitet sein. Dazu zählen Holzpaneele, Möbel, Vorhänge und weitere. In der Regel beträgt der Mindestabstand rund um das Ofenrohr 40 Zentimeter. Die erforderlichen Mindestabstände zur Feuerstätte werden bei der Typprüfung ermittelt. Sie finden die entsprechenden Angaben auf dem Typenschild oder in den technischen Unterlagen des Herstellers.

In Räumen mit Holz- oder anderen brennbaren Fußböden muss zusätzlich eine Bodenplatte aus Glas, Stein oder Stahlblech zum Schutz vor herausfallender Glut angebracht werden. Sie sollte den Ofen nach vorne um 50 Zentimeter, an den Seiten um 30 Zentimeter überragen.

VERBRENNUNGSLUFT: WIE DICHT IST MEIN ZUHAUSE?

Bei raumluftabhängigen Feuerstätten können bereits Türlüftungsgitter oder die Undichtheiten von Fenstern ausreichen, um sie mit der benötigten Verbrennungsluft zu versorgen. Raumluftabhängige Feuerstätten ziehen die Verbrennungsluft direkt aus ihrem Aufstellraum. Eine ungehinderte und ausreichende Luftzufuhr ist daher wichtig.

In energetisch sanierten oder luftdichten Gebäuden empfiehlt sich eine Verbrennungsluftversorgung von außen. In diesem Fall wird dem Ofen Verbrennungsluft entweder über geeignete Zuluftleitungen oder über einen Luft-Abgas-Schornstein direkt von außen zugeführt. Bedenken Sie: Nur Feuerstätten mit besonderen Dichtheitsanforderungen (DIBt-geprüft) gelten als raumluftunabhängig.

Zu beachten sind grundsätzlich luftabsaugende Anlagen in der Wohneinheit, wie zum Beispiel Dunstabzugs- oder Lüftungsanlagen.

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DARAN SOLLTEN SIE AUCH DENKEN

  • Brennstofflager: Am besten draußen, überdacht und trocken, mit ausreichender Belüftung. Mehr lesen: Brennholz richtig lagern 
  • Termin für Bauabnahme: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss vor der ersten Nutzung die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen für Betriebs- und Brandsicherheit an Feuerstätte und Abgasanlage überprüfen und bescheinigen. Informieren Sie sich am besten vorher, welche Anforderungen eingehalten werden müssen und welche Unterlagen Sie benötigten. Mehr lesen: hoheitliche Maßnahmen 
  • Schornsteinfegerarbeiten: Wie oft der Schornstein gereinigt werden muss, richtet sich nach der Häufigkeit der Nutzung und ggf. nach der Menge der Rußablagerungen. Mehr lesen: überprüfen und reinigen

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Mehr erfahren: Ratgeber Heizen mit Holz