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DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN

Zulassungen vorhanden?

- CE-Zeichen
- Anforderungen nach 1. BImSchV (Einhaltung der geforderten Staub- / CO-Grenzwerte, Mindestwirkungsgrad)
Leistungsbereich (kW) auswählen

Bei der Auswahl eines Kaminofens stellt sich auch die Frage nach der benötigten Leistung. Die Leistung einer Feuerstätte wird als Nennwärmeleistung in Kilowatt (kW) angegeben und beschreibt die maximale Heizleistung im Dauerbetrieb. Die tatsächlich benötigte Wärmeleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

- Größe (Volumen) des Aufstellraumes
- energetische Qualität der Außenflächen (Isolierung = Wärmedämmung des Aufstellraumes)
- Heizverhalten (Häufigkeit der Nutzung).


Wirkungsgrad beachten (in Prozent)

Neben der Nennwärmeleistung der Feuerstätte wird in der Regel auch der Wirkungsgrad angegeben. Der Wirkungsgrad in Prozent gibt an, wie effizient ein Kaminofen im Vollbetrieb heizt. Für Feuerstätten, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, gelten bestimmte Mindestwirkungsgrade (1. BImSchV, Anlage 4). Abhängig von der Feuerstättenart liegt der geforderte Wirkungsgrad zwischen 70 und 90 Prozent.

Tipp: Lassen Sie die benötigte Heizleistung von einem Fachmann berechnen. Vermeiden Sie in jedem Fall eine Überdimensionierung, denn Feuerstätten mit hoher Leistung produzieren häufig mehr Wärme als nötig. Es wird schnell zu warm im Zimmer. Wenn dann zur Temperaturregelung die Fenster geöffnet werden, geht wertvolle (und bezahlte) Wärmeenergie einfach verloren. Nutzt man überdimensionierte Kaminöfen wiederum nur mit halber Leistung, verschlechtert sich die Verbrennungsqualität.

Hierauf sollten Sie achten: Einzelraumfeuerstätten (wie z. B. Kaminöfen) sind von der Messpflicht befreit. Sobald jedoch eine Einzelraumfeuerstätte zu stark überdimensioniert und /oder ins Heizungssystem eingebunden ist bzw. über Schächte und Leitungen weitere Räume mit Wärme versorgt, kann sie messpflichtig werden. Für die regelmäßigen Messungen nach 1. BImSchV fallen Kosten an.

Mehr erfahren: Überprüfungs- und Messfristen für Heizkessel