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FÜR UMWELT UND KLIMA

Aufgaben nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) an Heizungsanlagen:

  • Ermittlung des Abgasverlustes bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen
    Messung der Staub- und Kohlenmonoxid-Werte bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
    Rußzahlbestimmung bei Ölfeuerungsanlagen
    Prüfung des Abgases auf das Vorhandensein von Ölderivateninrichtungen
Überprüfungs- und Messfristen an Öl- und Gasfeueranlagen

Abgasverlustmessung (Öl- und Gasheizungen)

Der Abgasverlustwert gibt an, wie viel Prozent der eingesetzten Energie bei der Verbrennung als Wärme mit dem Abgas über Schornstein oder Abgasleitung verloren gehen. Zur Ermittlung des Werts misst der Schornsteinfeger Sauerstoffgehalt, Abgastemperatur sowie Verbrennungslufttemperatur im Abgas und errechnet daraus den Abgasverlust in Prozent. Wie hoch der Abgasverlust sein darf, hängt von der Nennwärmeleistung der Anlage ab. Erlaubt sind bis zu 11 Prozent Abgasverlust bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von >= 4 < 25 kW. Der Wert gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Anlage.

Rußzahlbestimmung und Überprüfung auf Ölderivate (Ölheizungen)

Mit einer Rußpumpe zieht der Schornsteinfeger eine Abgasprobe aus der Abgasleitung. Danach überprüft er das eingelegte Filterpapier auf Ölderivate (= Öldrückstände, gelbliche Verfärbungen). Ist eine eindeutige Entscheidung nicht möglich, muss nach der Rußzahlbestimmung ein Fließmitteltest durchgeführt werden. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn an keiner der drei Filterproben Ölderivate festgestellt werden. Für die Rußzahlermittlung vergleicht der Schornsteinfeger eine mögliche Schwärzung auf dem Filterpapier mit einer Vergleichsskala. Dunkle Verfärbungen des Filterpapiers weisen auf eine erhöhte Rußkonzentration im Abgas hin. Die Anlage muss gewartet werden. Je kleiner die Rußzahl, desto besser ist das Ergebnis.

Staub- und Kohlenmonoxid-Messung (Kessel für feste Brennstoffe)

Mit einem Messgerät ermittelt der Schornsteinfeger z. B. bei Pellet-, Stückholz- oder Hackschnitzelheizungen den Staubgehalt (g/m3) sowie den Kohlenmonoxid-Wert (g/m3) im Abgas. Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges, unsichtbares, geschmack- und geruchloses Gas. Eine erhöhte CO-Konzentration kann bei gleichzeitigem Abgasaustritt lebensgefährlich sein. Auch für Staubpartikel im Abgas gibt es Grenzwerte. Technische Fehler oder ungeeignete Brennstoffe können zu einer erhöhten Produktion von Staubpartikeln führten, die über die Abgase in die Luft gelangen. Um einen umweltfreundlichen, sauberen Betrieb der Kessel zu gewährleisten, kontrolliert der Schornsteinfeger daher in regelmäßigen Abständen die Emissionswerte der Anlagen.

Download: Überprüfungs- und Messfristen an Kesseln für feste Brennstoffe Mehr erfahren: Überprüfen, Messen, Reinigen nach KÜO