Schornsteinfegersuche
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Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss der Ministerrat seine Zustimmung in den kommenden Wochen noch formal bestätigen. Kurz danach wird der Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage später tritt die Richtlinie dann in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Falls der EU-Gebäuderichtlinie auf den letzten Meter nicht noch eine größere Hürde in den Weg gestellt wird, steht die GroKo bald in der Pflicht, in der laufenden Legislaturperiode noch die offenen Punkte der aktuellen (beispielsweise Definition des Niedrigstenergiegebäude-Standards) sowie die neue EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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